Zum
Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von
Energie schreibt die Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen (1.BImSchV) eine jährliche wiederkehrende
Abgasmessung durch den/die Bezirksschornsteinfegermeister/in vor.
Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage und
auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung
führt
der Bezirksschornsteinfegermeister zudem an Ihrer
Gasfeuerstätte
eine Überprüfung des Abgasweges durch.
Die Überprüfung beinhaltet eine Messung des CO
(Kohlenmonoxyd)-Gehaltes.
Diese vorgeschriebenen Messungen führen meine Mitarbeiter und
ich
voraussichtlich zu folgenden Zeiten durch:
Marienhausen:
Februar - März 2012
Kleinmaischeid:
März - April 2012
Isenburg:
April - Mai 2012
Großmaischeid:
Mai - Juli 2012
Großmaischeid-Kausen:
Juni 2012
Stebach:
Juli 2012
Dierdorf:
August - November 2012
Giershofen:
November 2012
Selbstverständlich werden die genauen Termine 4 bis 6 Wochen
vor
dem Messtermin im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
bekannt gegeben.
Eine genaue Terminabsprache kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
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DAS
SCHORNSTEINFEGERHANDWERK
HILFT UMWELT SCHÜTZEN,
ENERGIE EINSPAREN UND BRÄNDE VERHÜTEN.
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