Aufgaben


Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, anerkannten öffentlichem Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.




Sie haben Fragen zum Beispiel zu ...

  • Gebäudeenergieberatung
  • Schornsteinquerschnittsberechnungen
  • Überprüfung von Schornsteinen und Schächten mittels Videokamera
  • Drucktests an Abgasleitungen
  • Blower Door Test
  • Beseitigung von Glanzruß

    wir bieten Ihnen Antworten und Lösungen


  • Zum Glück gibt´s den Schornsteinfeger